Gestern, 15:10
Die Operationen gegen den Iran ab dem 28.02.26 sind nicht völkerrechtswidrig, da spätestens seit dem Iranischen Angriff mit ballistischen Raketen auf Israel vom 13. April 2024 ein offener internationaler bewaffneter Konflikt, mithin ein Kriegszustand zwischen Israel und den Iran exisitert.
Die vorgesetzten Angriffe beider Seiten über die Monate sind dann jeweils kein völkerrechtlich neu zu bewertendes Event, sondern die Fortsetzung des bestehenden Konflikts.
(zurück in den Urlaub)
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