27.03.2026, 09:08
(25.03.2026, 00:17)Kongo Erich schrieb: Diese - in den Archiven nicht nachweisbare - Zusage wird auch in westlichen Kreisen als "völkerrechtlich verbindlich" angesehen, wenn sie denn tatsächlich so gefallen und bis zum Abschluss des darauf beruhenden Vereinigungsvertrages aufrecht erhalten wurde.
Verträge zwischen Staaten werden doch am laufenden Band gebrochen. Ist doch nichts Ungewöhnliches. Damals lief zumindest in den Nachrichten dass diese Zusage getätigt wurde, aber ist halt schon lange nicht mehr von Interesse. Rußland hat auch keinerlei Möglichkeiten mehr die Wiedervereinigung rückgängig zu machen. Haben sie eben Pech gehabt.
