24.03.2026, 14:33
(24.03.2026, 13:43)Kongo Erich schrieb: Warum soll also die beidseitig erfüllte "politische Zusage" kein Vertrag sein?
Zwischenstaatlichen Recht ist nicht deckungsgleich mit Privatrecht.
Ein völkerrechtlicher Vertrag durchläuft normalerweise einen Prozess mit gewisser Formbindung dahingehend, dass gemeinsame Dokument vorliegen, eine innerstaatliche Ratifikation sowie final eine Registrierung beim UN-Sekretariat erfolgt.
Das fehlt im vorliegenden Fall komplett. Es gibt zwei Briefe zwischen Kennedy und Chruschtschow sowie eine politische Rede Kennedys. Mehr nicht.
Theoretisch ist es möglich, völkerrechtlich bindende Verträge nicht im formellen Verfahren und quasi mündlich abzugeben, auch wenn es in der Praxis aus naheliegenden Gründen fast ausschließlich so gehandhabt wird. Gerade bei mündlichen Verträgen bedürfte es daher einer Förmlichkeit, die über die vorliegenden Kommunikation hinausgeht.
Damit ein mündlicher Vertrag existiert müsstest du Kennedy einen offensichtlichen Rechtsbindungswillen nachweisen, der über eine Abgabe einer politischen Absichtserklärung deutlich hinausgeht. Das ist in der historischen Rückschau aber genau nicht der Fall, Kennedy suchte nach einer politischen Lösung um die Kuh vom Eis zu bekommen, hatte aber keine Absicht hier rechtlich bindende und rechtlich tragfähige Zusagen bis in alle Ewigkeit zu machen. Innerstaatlich betrachtet kann er das nach US-Verfassungsrecht sowieso nicht, er hätte dafür zwingend den Senat involvieren müssen.
Insofern eindeutig: Politische Absprache, kein Vertrag.
Übrigens eine akademische Diskussion weil die offizielle amerikanische Position seit jeher ist, dass kein völkerrechtlich bindender Vertrag vorliegt.
