24.03.2026, 13:43
Was werden denn hier wieder für krude Thesen verbreitet.
Lasst uns das mal hinterfragen.
Konkret: Was ist ein Vertrag?
Fangen wir mal ganz von vorne an:
1. Ein Vertrag ist die Übereinstimmung zweier Willenserklärungen.
Also - die eine Seite erklärt:
"Wir werden Kuba nicht mehr angreifen, wenn ..."
Und die andere Seite erfüllt diese Voraussetzungen.
Haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen ... ja?
Jetzt wird es schwieriger:
2. Müssen Verträge schriftlich aufgesetzt und unterzeichnet werden?
Jein, Formvorschriften gibt es nur in Ausnahmefällen.
Ansonsten - grundsätzlich geht auch mündlich oder sogar nonverbal durch Zeichen.
Also:
Der Herr NW kommt in eine Bäckerei, deutet auf ein Brot und legt das Geld auf den Tresen.
Die Frau Bäckersmeisterin (damit wir zwei Geschlechter haben) nimmt das Geld, tütet das Brot ein und gibt es dem Herrn NW.
Haben die beiden gesprochen?
Nein
Haben die beiden geschrieben?
Nein
Haben die beiden einen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen?
Ja, und sogar mit mehreren Rechtsgeschäften
a) Tausch Brot gegen konkrete Geldsumme (liegt auf dem Tresen) - Verpflichtungsgeschäft
b) Übereignung Geld an Bäckermeisterin durch deren Entgegennahme = Übergabe - Erfüllungsgeschäft
c) Übereignung Brot an NW durch Übergabe - Erfüllungsgeschäft
Warum soll also die beidseitig seit Jahrzehnten erfüllte "politische Zusage" kein Vertrag sein?
Lasst uns das mal hinterfragen.
Konkret: Was ist ein Vertrag?
Fangen wir mal ganz von vorne an:
1. Ein Vertrag ist die Übereinstimmung zweier Willenserklärungen.
Also - die eine Seite erklärt:
"Wir werden Kuba nicht mehr angreifen, wenn ..."
Und die andere Seite erfüllt diese Voraussetzungen.
Haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen ... ja?
Jetzt wird es schwieriger:
2. Müssen Verträge schriftlich aufgesetzt und unterzeichnet werden?
Jein, Formvorschriften gibt es nur in Ausnahmefällen.
Ansonsten - grundsätzlich geht auch mündlich oder sogar nonverbal durch Zeichen.
Also:
Der Herr NW kommt in eine Bäckerei, deutet auf ein Brot und legt das Geld auf den Tresen.
Die Frau Bäckersmeisterin (damit wir zwei Geschlechter haben) nimmt das Geld, tütet das Brot ein und gibt es dem Herrn NW.
Haben die beiden gesprochen?
Nein
Haben die beiden geschrieben?
Nein
Haben die beiden einen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen?
Ja, und sogar mit mehreren Rechtsgeschäften
a) Tausch Brot gegen konkrete Geldsumme (liegt auf dem Tresen) - Verpflichtungsgeschäft
b) Übereignung Geld an Bäckermeisterin durch deren Entgegennahme = Übergabe - Erfüllungsgeschäft
c) Übereignung Brot an NW durch Übergabe - Erfüllungsgeschäft
Warum soll also die beidseitig seit Jahrzehnten erfüllte "politische Zusage" kein Vertrag sein?
