16.03.2026, 13:05
(16.03.2026, 12:42)alphall31 schrieb: Das kann man vielleicht wie im Kosovo mit einigen Halbwahrheiten abdämpfen , aber das Ergebnis bleibt letztendlich das gleiche.Da gibt es eigentlich nichts abzudämpfen, der Angriff auf die Bundesrepublik Jugoslawien verletzte das Gewaltverbot und stellte damit einen Akt der Aggression dar—wobei viele Völkerrechtler davon ausgehen, dass der Verstoß durch nachträgliche Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates geheilt wurde.
Die Frage, die heute aufgeworfen wird, geht mehr in die Richtung, ob das Völkerrecht überhaupt noch dogmatisch beachtet werden sollte, wenn es Aggressoren schützt. Dass Interventionisten und ruchlose Machtpolitiker diese Frage zu eigenen Zwecken stellen, macht die Frage nicht weniger relevant.
(16.03.2026, 12:10)Kos schrieb: Absolut richtig. Der Aggressor der illegale Angriffskriege führt ist der Iran. Der Iran hat völkerrechtswidrig Israel angegriffen, Proxies im Irak und Libanon mit Waffen ausgestattet und damit ebenfalls völkerrechtswidrig in diese Länder eingegriffen.Wer das mit Absolutheit behauptet, hat das Völkerrecht nicht verstanden. (Und ja, ich beschäftige mich beruflich mit Staats- und Völkerrecht.)
Gelöscht - keine persönlichen Angriffe auf andere - QF
Man wird argumentieren können, dass Israel auf iranische Angriffe reagiert. Trotzdem argumentiert derzeit eine Gegenseite, und ebenfalls ausgehend von gewichtigen Argumenten, dass zwischen den einzelnen Schlagabtauschen ein zu großer zeitlicher und objektiver Abstand liegt, als dass man von einer israelischen Reaktion sprechen könnte.
Hier tritt erschwerend hinzu, dass Israel sowohl 2025 als auch 2026 für sich in Anspruch genommen hat, einen Präventivschlag zu führen. Mit anderen Worten, die israelische Regierung geht selbst davon aus, gleich zwei Kriege begonnen zu haben. Bislang ist sie Beweise dafür schuldig geblieben, dass dies objektiv nötig war. (Und zu diesem Zeitpunkt ist noch nichts über den Unterschied zwischen Präventiv- und Präemptivschlag ausgesagt.)
Sich mit Absolutheit festlegen zu wollen, ist nicht seriös und eher politisches Statement als rechtlich begründbar. Es bestehen erhebliche Abgrenzungs- und Definitionsschwierigkeiten, nicht zuletzt mangels einer soliden Basis an Rechtssprechung zur Problematik der Präventivkriege. Von Gewissheit würde ich erst sprechen, wenn sich ein internationales Gericht mit dem Fall befasst oder der Sicherheitsrat die eine oder die andere Seite verurteilt hat.
Was letztlich die Problematik des Völkerrechts aufzeigt, siehe ganz oben; der Sicherheitsrat wird weder den Iran, noch Israel oder die USA veurteilen, und kein internationales Gericht wird allgemein anerkannt.
