Vor 5 Stunden
(Gestern, 09:20)DeltaR95 schrieb: Ja, weil du jetzt die Bundeswehr-Interpretation und Umsetzung der AQAP dargestellt bekommen hast
Mal abgesehen davon ist die "Zulassung zum Seeverkehr" absolut unabhängig vom HAT und SAT für das Einsatzsystem. Die Zulassung zum Seeverkehr bescheinigt nur, dass das Schiff so sicher zur See fahren kann, wie jedes zivile Schiff auch, ergo Schiffskörper, Schiffstechnik, Navigationsgeräte, SOLAS etc.
Das gilt nur, wenn mit dem FAT kein Eigentums- und Gefahrenübergang verbunden ist. Dann macht das der (H)AN mit seinem UAN.
Ist mit dem FAT ein Eigentums- und Gefahrenübergang verbunden, ist der Kunde (AG) zwingend zu beteiligen und hat ein Veto-Recht sowohl was Form, Art und Inhalt der Prüfspezifikation angeht als auch die Bewertung, ob der FAT bestanden ist.
Ok, da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Die "Zulassung zum Seeverkehr" liegt zeitlich zwischen HAT und SAT. Zu diesem Zeitpunkt muss das Bordpersonal fertig ausgebildet sein. Danach startet der SAT.
Zm Thema FAT - jein, beim FAT wird der AN (Generalunternehmer) eingeladen. Er muss aber nicht bei jedem FAT dabei sein. Besteht der Schiffsatz aus 4 Motoren, nimmt der AN meist nur an einem FAT teil. Es ist eine Prüfanweisung, die vom AN und UAN erstellt und genehmigt wird. Diese basiert auf den Vorgaben aus TechSpec. Für den öAG ist die Typprüfung entscheidend, hier muss die Prüfanweisung auch von ihm genehmigt sein. So ist zumindest meine Erfahrung.

