Vor 1 Stunde
(Vor 2 Stunden)Broensen schrieb: Das hat mich als Laien jetzt nur noch mehr verwirrt.
Ja, weil du jetzt die Bundeswehr-Interpretation und Umsetzung der AQAP dargestellt bekommen hast

Mal abgesehen davon ist die "Zulassung zum Seeverkehr" absolut unabhängig vom HAT und SAT für das Einsatzsystem. Die Zulassung zum Seeverkehr bescheinigt nur, dass das Schiff so sicher zur See fahren kann, wie jedes zivile Schiff auch, ergo Schiffskörper, Schiffstechnik, Navigationsgeräte, SOLAS etc.
(Vor 11 Stunden)ILS Man schrieb: Der FAT wird für alle Systeme und Schiffsätze vom Supplier/UAN durchgeführt, ggf. wird der AN dazu eingeladen.
Das gilt nur, wenn mit dem FAT kein Eigentums- und Gefahrenübergang verbunden ist. Dann macht das der (H)AN mit seinem UAN.
Ist mit dem FAT ein Eigentums- und Gefahrenübergang verbunden, ist der Kunde (AG) zwingend zu beteiligen und hat ein Veto-Recht sowohl was Form, Art und Inhalt der Prüfspezifikation angeht als auch die Bewertung, ob der FAT bestanden ist.
