Gestern, 15:16
Anhand von Grönland ist eine interessante Definitionsfrage aufgetaucht. Was gehört jetzt zur EU:
Jetzt mal ganz praktisch nachgedacht:
Curaçao würde von Venezuela angegriffen und besetzt - also niederländisches Gebiet von einer fremden Macht okkupiert. Dann müsste doch die EU-Beistandsregelung greifen, unabhängig davon, welchen Status Curaçao nun gegenüber oder innerhalb der EU hat. Und das gilt nach meiner Auffassung auch für die angesprochenen Inseln Tahiti und Grönland.
Zitat:Auftritt bei »Maischberger«siehe auch FOCUS online: Baerbock zieht EU-Grenze neu – Moderatorin korrigiert sofort
Was an Baerbocks »Grönland ist EU-Gebiet«-Aussage dran ist
In einem Interview hat Annalena Baerbock Grönland als EU-Gebiet bezeichnet. Später sagte sie, auf der Insel verlaufe die EU-Außengrenze. Stimmt das?
25.02.2026,
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Grönland ist nicht EU-Gebiet. Es gehört als autonomes Überseegebiet zwar zu Dänemark, einem Mitgliedstaat der EU. Die Einwohner besitzen auch die Rechte von EU-Bürgern. Aber es ist kein offizieller Teil des Staatenverbundes – sondern nur damit assoziiert. Bereits 1985 trat Grönland aus der Europäischen Gemeinschaft aus, auch zum Schengenraum gehört die Insel nicht.
»Ich glaube, Grönland ist nicht EU-Gebiet. Dänemark ja, aber Grönland hat dagegen optioniert«, hakte Moderatorin Sandra Maischberger ein. Baerbock konkretisierte daraufhin ihre Aussage: Die Grönländer seien EU-Staatsbürger und »damit haben sie auch die Außengrenze der EU.«
Damit bewegt sie sich in einem Graubereich. Grönland liegt zwar nicht an der Außengrenze der EU, aber an der Außengrenze eines EU-Mitgliedstaates. Zudem lassen sich solche Grenzen auch metaphorisch verstehen.
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Andererseits: Folgt man Baerbocks Definition, würde die EU-Außengrenze auch auf den Inseln Curaçao (Niederlande) oder Tahiti (Frankreich) verlaufen, viele Tausend Kilometer entfernt. Sie gehören wie Grönland zu den sogenannten Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) der EU. Zudem machte die Politikerin nicht deutlich, dass es ihr um eine symbolische Grenze geht.
Jetzt mal ganz praktisch nachgedacht:
Curaçao würde von Venezuela angegriffen und besetzt - also niederländisches Gebiet von einer fremden Macht okkupiert. Dann müsste doch die EU-Beistandsregelung greifen, unabhängig davon, welchen Status Curaçao nun gegenüber oder innerhalb der EU hat. Und das gilt nach meiner Auffassung auch für die angesprochenen Inseln Tahiti und Grönland.
