20.02.2026, 22:17
(19.02.2026, 11:13)Fox1 schrieb: Wer dann der formale Halter der Sprengköpfe ist, ist im Prinzip egal, solange DEU Zugriff hat und die Drohung im Raum steht - eine evtl. neue nukleare Teilhabe …
„Zugriff“ ist ja ein auslegungsfähiger Begriff. In meiner Wahrnehmung ist eine effektive Abschreckung nur dann gegeben, wenn man alleinig Zugriff auf die entsprechenden Systeme hat.
Auch wenn man den Schweden unterstellen darf, dass diese weitestgehend dieselben Interessen wie Deutschland verfolgt, so kann es ja im entscheidenden Moment immer den Partner geben, der den finalen Abschuss dann doch nicht „bewilligt“ und stattdessen zögert.
In diesem Beispiel habe ich wohl nur die Befürchtung, dass Deutschland der Staat ist, der zögern würde.
(19.02.2026, 11:13)Fox1 schrieb: Hat SWE z.B. auch derart bindende Verträge unterschrieben?
Schweden ist ebenfalls Mitgliedsstaat des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, wie Deutschland, nur ließe sich dieser Vertrag ordnungsgemäß kündigen, wonach im Anschluss eine Entwicklung oder der Erwerb von Kernwaffen zulässig wäre.
Ein direkter Vergleich zu den aufgeworfenen Rechtsfragen in Deutschland die sich aus dem 2+4 Vertrag ergeben bietet sich daher nicht an.
