19.02.2026, 14:32
(19.02.2026, 13:00)Broensen schrieb: ....diese Schwachstelle wird auch in Deutschland intensiv kritisiert. Das Problem ist tatsächlich die Zuordnung zur Executive und damit die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Das führt z.T. schon dazu, dass den deutschen Staatsanwälten die Rechtsstaatlichkeit abgesprochen wird.
Ein Staatsanwalt als Teil der Exekutive sollte keine judikativen Befugnisse haben, aber er ist wenigstens Jurist.
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Natürlich liegt da eine Schwachstelle in der Gewaltenteilung, dass eine Person der Exekutive darüber entscheiden kann, ob die Judikative überhaupt angerufen wird, aber das hat nichts mit dem Einsatz von Geschworenen zu tun, sondern damit, ob jemand seinen Job korrekt ausübt.
In anderen Ländern sind die Staatsanwälte der Gerichtsbarkeit zugeordnet und damit unabhängig von Weisungen.
