Vor 8 Stunden
Danke für deine Mühen, da sind interessante Aspekte dabei.
Entscheidend wäre das ja zwischen Deutschland und Frankreich speziell für den Fall, dass entweder eine rechtspopulistische Partei an die Regierung kommt, die eine D/F-Kooperation aus ideologischen Gründen unterbinden will, oder eben im Rahmen eines industriellen Geschachers, um der eigenen Industrie Vorteile zu verschaffen. Andere Gründe fallen mir nicht ein, die eine innereuropäische Beschaffung verhindern könnten.
Und konkreter dürften dabei vor allem Situationen von Relevanz sein, in denen neue Verträge geschlossen werden müssen, um bereits eingeführte Produkte erneut zu beschaffen oder gar weiterzuentwickeln. Denn da kommt dann halt eben auch die Background-IP zum Tragen.
Wenn ich deine Ausführung richtig interpretiere, wäre es aber durchaus möglich, entsprechende Verträge untereinander so zu gestalten, dass nachträglich darauf kein destruktiver Einfluss mehr genommen werden kann durch eine neue Regierung, es sei denn, sie beeinflusst direkt die Konzernführung über selbst gehaltene Anteile (bei MBDA aufgrund der Eigentümerstruktur über Airbus eher unwahrscheinlich) oder unterbindet Zulieferungen von Firmen, die z.B. direkt im Staatsbesitz sind.
Wie der geneigte Leser hier sich vielleicht denken kann, geht es mir darum, die Argumentation zu hinterfragen, dass wir uns mit der Einführung französischer anstelle von US-amerikanischen Waffensystemen nur von einer Abhängigkeit in die andere begeben würden.
Meine persönliche Meinung dahingehend ist, dass so eine Abhängigkeit ohnehin nur unter einer rechtspopulistischen Regierung in Frankreich zum Problem werden könnte. Wobei ich auch da realistisch nicht mit Exportbeschränkungen nach Deutschland rechnen würde, sondern lediglich mit der Beendigung gemeinsamer Projekte, sei es militärisch oder industriell.
Entscheidend wäre das ja zwischen Deutschland und Frankreich speziell für den Fall, dass entweder eine rechtspopulistische Partei an die Regierung kommt, die eine D/F-Kooperation aus ideologischen Gründen unterbinden will, oder eben im Rahmen eines industriellen Geschachers, um der eigenen Industrie Vorteile zu verschaffen. Andere Gründe fallen mir nicht ein, die eine innereuropäische Beschaffung verhindern könnten.
Und konkreter dürften dabei vor allem Situationen von Relevanz sein, in denen neue Verträge geschlossen werden müssen, um bereits eingeführte Produkte erneut zu beschaffen oder gar weiterzuentwickeln. Denn da kommt dann halt eben auch die Background-IP zum Tragen.
Wenn ich deine Ausführung richtig interpretiere, wäre es aber durchaus möglich, entsprechende Verträge untereinander so zu gestalten, dass nachträglich darauf kein destruktiver Einfluss mehr genommen werden kann durch eine neue Regierung, es sei denn, sie beeinflusst direkt die Konzernführung über selbst gehaltene Anteile (bei MBDA aufgrund der Eigentümerstruktur über Airbus eher unwahrscheinlich) oder unterbindet Zulieferungen von Firmen, die z.B. direkt im Staatsbesitz sind.
Wie der geneigte Leser hier sich vielleicht denken kann, geht es mir darum, die Argumentation zu hinterfragen, dass wir uns mit der Einführung französischer anstelle von US-amerikanischen Waffensystemen nur von einer Abhängigkeit in die andere begeben würden.
Meine persönliche Meinung dahingehend ist, dass so eine Abhängigkeit ohnehin nur unter einer rechtspopulistischen Regierung in Frankreich zum Problem werden könnte. Wobei ich auch da realistisch nicht mit Exportbeschränkungen nach Deutschland rechnen würde, sondern lediglich mit der Beendigung gemeinsamer Projekte, sei es militärisch oder industriell.
