Vor 10 Stunden
Ich missbrauche mal diesen Strang dafür und hole etwas aus dem zur F127 rüber, was für das Thema dieses Strangs eine gewisse Bedeutung haben dürfte:
Konkretes Beispiel: Deutschland bestellt bei der deutschen MBDA-Tochter Mistral-Raketen. Kann die französische Konzerntochter oder gar der französische Staat a) die Lieferung und b) die Weiterentwicklung durch MBDA Deutschland unterbinden, wenn es zuvor eine Einigung/Lizenzvergabe zwischen dem Konzern und seiner deutschen Tochtergesellschaft dazu gegeben hat?
Umgekehrt natürlich genauso: Kann z.B. Rheinmetall ein in Deutschland entwickeltes Produkt von ihrer spanischen Tochtergesellschaft bauen und an den spanischen Staat liefern lassen, ohne dass der Nationale Sicherheitsrat das genehmigen muss?
Und mich interessiert jetzt nicht, was ihr von Franzosen und der Zusammenarbeit mit Ihnen oder der deutschen Rüstungsexportpraxis haltet, sondern ob ihr dazu fundierte Informationen habt.
(Vor 11 Stunden)DopePopeUrban schrieb: MBDA funktioniert ungefähr so, wie es die meisten multinationalen Unternehmen tun. Auch wenn sie sich als "nationale Ableger" vermarkten sind das keine eigenständigen Firmen mit eigenständigen Produkten, das sind Organisationsableger die die Geschäfte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verwalten. Das hat auf das, was angeboten wird, so gut wie keinerlei Einfluss, das betrifft hauptsächlich die Organisationsebene. Das und meistens ist es noch eine gute Möglichkeit, Steuerschlupflöcher auszunutzen.Dazu stellt sich mir die Frage nach dem geistigen Eigentum hinsichtlich nationaler Tochtergesellschaften. Wie ist das geregelt?
Wenn wir mal die ASTER hier beispielhaft nehmen, gibt es bislang "Produktionslinien" in Frankreich und Italien. Da werden die Lfk aber nicht von A-Z produziert, die werden da "nur" zusammengebaut und programmiert. Die Zulieferer durch EUROSAM liegen verteilt in ganz Europa und werden teilweise durch die jeweiligen MBDA-Tochter"firmen" organisiert.
Und das gilt nicht nur für ASTER, das gilt auch für den Eurofighter, das gilt für Taurus, das gilt für die IRIS-T.
So etwas wie ein "nationales" Rüstungsprodukt, gibt es in Europa nicht mehr.
Konkretes Beispiel: Deutschland bestellt bei der deutschen MBDA-Tochter Mistral-Raketen. Kann die französische Konzerntochter oder gar der französische Staat a) die Lieferung und b) die Weiterentwicklung durch MBDA Deutschland unterbinden, wenn es zuvor eine Einigung/Lizenzvergabe zwischen dem Konzern und seiner deutschen Tochtergesellschaft dazu gegeben hat?
Umgekehrt natürlich genauso: Kann z.B. Rheinmetall ein in Deutschland entwickeltes Produkt von ihrer spanischen Tochtergesellschaft bauen und an den spanischen Staat liefern lassen, ohne dass der Nationale Sicherheitsrat das genehmigen muss?
Und mich interessiert jetzt nicht, was ihr von Franzosen und der Zusammenarbeit mit Ihnen oder der deutschen Rüstungsexportpraxis haltet, sondern ob ihr dazu fundierte Informationen habt.
