Drohnenträger für Deutschland
#19
(Heute, 10:29)Bairbus schrieb: Ein LHD liegt preislich nicht bei unseren neuen Fregatten.
Ein LHD, das den deutschen Beschaffungsprozess durchläuft, wird am Ende nicht günstiger sein als eine Fregatte. Aber um diesen direkten Vergleich geht es auch gar nicht, sondern um die Gesamtbelastung, die so ein Konzept mit sich bringen würde, sei es personell, materiell oder hinsichtlich der Belegung von industriellen Ressourcen. Und das alles zusammen wäre eben nicht unerheblich im Verhältnis zu dem daraus für uns zu generierenden Nutzen. Deshalb kann man eben nicht von einer Ergänzung mit "wenig finanziellen Mitteln" sprechen, sondern braucht es ein schlüssiges Konzept für den Einsatz der Drohnenträger, das Kosten und Aufwand rechtfertigt.

Bei anderen Nationen ist das anders, weil diese ohnehin Träger/LPD/LHD zu anderen Zwecken vorhalten, die man damit zusätzlich befähigen kann.
Zitat:Und Deutschland ist in der NATO für Logistik zuständig.

Nur haben wir überhaupt keine eigenen Schiffe dafür.
Natürlich haben wir Schiffe für Logistik: EGV, MBV, Tender/MUsE. Und Drohnenträger sind erstmal keine Logistikeinheiten. Sie können mit Logistikaufgaben kombiniert werden, das ist dann aber ein Gesamtkonzept, das zu betrachten wäre und nicht einfach ein Argument für Drohnenträger.

Dafür müsste dann auch erstmal unterschieden werden, was man unter Logistik versteht: Seeversorgung oder Transportaufgaben? Theoretisch ließe sich beides mit einem Drohnenträger kombinieren, allerdings mit entsprechenden Konsequenzen. Für einen Seeversorger-LHD bzw. Flattop-EGV würde das bedeuten, dass er neben den Versorgungsaufgaben noch eine weitere permanente Aufgabe im Verband stellen muss und ihn deshalb nicht zwischenzeitlich verlassen kann, bspw. um selbst wieder neue Versorgungsgüter aufnehmen zu können, er müsste also regelmäßig abgelöst werden, sofern die Funktion für den Drohneneinsatz im Verband nicht entbehrlich ist. Das kann man natürlich lösen, sollte man aber beachten. Ebenso wäre zu prüfen, inwiefern sich RAS und durchgehendes Flugdeck gegenseitig behindern oder sogar ausschließen.

Der Einsatz als Transporteinheit hingegen, lässt sich zwar problemlos funktional, aber nur sehr selten auch operativ mit einem gleichzeitigen Einsatz als Drohnenträger vereinbaren, das Schiff hätte somit zwei voneinander unabhängige Funktionen, die es nicht gleichzeitig erbringen kann. (Es sei denn, es transportiert Güter, die zufällig an der gleichen Stelle gebraucht werden wie die Drohnen) Damit wären wir dann wieder bei den Argumenten, die schon bzgl. des MUsE-Konzeptes ausgetauscht wurden.
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RE: Drohnenträger für Deutschland - von Broensen - Vor 9 Stunden

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