Vor 2 Stunden
Zitat: Begrenzung der Verwendungsdauer in Schlüsselpositionen zur Gewährleistung einer regelmäßigen Rotation
Das bedeutet:
- Einheitsführer sollen Vorwendungen ausserhalb der FschJgRgt/ LLBrig durchlaufen haben. Keine Verwendung in Kompanien in denen bereits als Zugführer gedient wurde.
- Zugführer der Feldwebellaufbahnen dürfen die Führung eines Zuges nicht in jener Kompanie übernehmen, in der sie zuvor eingesetzt waren. Die Verwendungsdauer ist auf 5 (max. 8) Jahre vorgesehen. Die Folgeverwendung muss in anderen Einheiten erfolgen.
- Feldwebel sollen nach Ernennung zum BS ihre „Lehrjahre“ ausserhalb der Regimenter und Brigaden absolvieren.
- Kompaniefeldwebel und OStFw müssen mindestens eine Verwendung ausserhalb der LLBrig durchlaufen haben
Mit keiner dieser Maßnahmen hätte man das verhindern können was da in Zweibrücken ablief .
Es wird auf jeden Fall interessant ob man genug Personal findet welches die Voraussetzung erfüllt für Rotationen , natürlich brauch man dazu auch passende dienstposten und natürlich ob man auch genügend lehrgangsplätze für den ganzen Spaß bereitstellen kann.
Für die personalgewinnung besonders förderlich
