Vor 5 Stunden
Der wesentlichste Punkt des „Aktionsplans“ ist jedoch Handlungsfeld Nr. 4) Werdegänge:
„Ein Großteil der Aktionen zur Weiterentwicklung der Werdegänge und zur Gestaltung des Verwendungsaufbaus von militärischem Personal in der Luftlandetruppe , von Fachpersonal und von dort querschnittlich eingesetztem Personal , ist darauf ausgerichtet, künftig durch Verwendungen außerhalb der Luftlandetruppe neue Perspektiven und Erfahrungen zu gewinnen."
Begrenzung der Verwendungsdauer in Schlüsselpositionen zur Gewährleistung einer regelmäßigen Rotation
Das bedeutet:
- Einheitsführer sollen Vorwendungen ausserhalb der FschJgRgt/ LLBrig durchlaufen haben. Keine Verwendung in Kompanien in denen bereits als Zugführer gedient wurde.
- Zugführer der Feldwebellaufbahnen dürfen die Führung eines Zuges nicht in jener Kompanie übernehmen, in der sie zuvor eingesetzt waren. Die Verwendungsdauer ist auf 5 (max. 8) Jahre vorgesehen. Die Folgeverwendung muss in anderen Einheiten erfolgen.
- Feldwebel sollen nach Ernennung zum BS ihre „Lehrjahre“ ausserhalb der Regimenter und Brigaden absolvieren.
- Kompaniefeldwebel und OStFw müssen mindestens eine Verwendung ausserhalb der LLBrig durchlaufen haben
„Ein Großteil der Aktionen zur Weiterentwicklung der Werdegänge und zur Gestaltung des Verwendungsaufbaus von militärischem Personal in der Luftlandetruppe , von Fachpersonal und von dort querschnittlich eingesetztem Personal , ist darauf ausgerichtet, künftig durch Verwendungen außerhalb der Luftlandetruppe neue Perspektiven und Erfahrungen zu gewinnen."
Begrenzung der Verwendungsdauer in Schlüsselpositionen zur Gewährleistung einer regelmäßigen Rotation
Das bedeutet:
- Einheitsführer sollen Vorwendungen ausserhalb der FschJgRgt/ LLBrig durchlaufen haben. Keine Verwendung in Kompanien in denen bereits als Zugführer gedient wurde.
- Zugführer der Feldwebellaufbahnen dürfen die Führung eines Zuges nicht in jener Kompanie übernehmen, in der sie zuvor eingesetzt waren. Die Verwendungsdauer ist auf 5 (max. 8) Jahre vorgesehen. Die Folgeverwendung muss in anderen Einheiten erfolgen.
- Feldwebel sollen nach Ernennung zum BS ihre „Lehrjahre“ ausserhalb der Regimenter und Brigaden absolvieren.
- Kompaniefeldwebel und OStFw müssen mindestens eine Verwendung ausserhalb der LLBrig durchlaufen haben
