Spanien
Man kann mit Migration und Flüchtlingen unterschiedlich umgehen.
Man kann sich abschotten und sie kriminalisieren und abschieben (wie derzeit in den USA, was für ein Land, das von Einwanderern aufgebaut wurde, etwas - inkonsequent wirkt)
Man kann sie aufsaugen und integrieren (wie das in Chinas Geschichte mit allen möglichen Völkern, zuletzt mit den Mandschu, gemacht wurde).
All die historischen Vorbilder und Alternativen gab es schon in der Antike - Stichwort: Völkerwanderung.

Aber eines kann man mit Sicherheit sagen:
weder das eine noch das andere schützt vor massenhaften Flucht- und Migrationsbewegungen, die aus existentieller Not ausgelöst werden. Weder (chinesische) Mauer noch Limes konnten - und auch nicht die "wunderschöne große Mauer an der mexikanischen Grenze) wird - in einer solchen Situation "Schutz bieten".

Einen interessanten Ansatz verfolgt jetzt Spanien, das aufgrund seiner historischen Größe als Kolonialmacht mit dem Problem "Integration" besonders verbunden ist:
Zitat:Überraschende Wende
Spanien will Status von 500.000 Immigranten legalisieren
Aktualisiert am 27.01.2026, 17:29 Uhr

In Spanien geht die Regierung von Pedro Sánchez einen ungewöhnlichen Schritt: Sie legalisiert den Aufenthalt von rund einer halben Million Menschen aus dem Ausland. Sie erhofft sich davon auch einen Schub für die Wirtschaft.

Spaniens linksgerichtete Regierung hat die Legalisierung des Aufenthaltsstatus von rund 500.000 Immigranten eingeleitet. Das habe das Kabinett beschlossen, sagte Regierungssprecherin Elma Saiz bei einer im Fernsehen übertragenen Pressekonferenz.

"Wir stärken ein auf Menschenrechten basierendes Migrationsmodell", betonte Saiz, die auch Ministerin für Soziales und Migration ist. Spanien fährt damit einen anderen Kurs als viele andere westliche Länder, allen voran die USA unter Präsident Donald Trump, der alle Ausländer ohne legalisierten Status abschieben lassen will.

Der Beschluss der spanischen Regierung sieht vor, dass alle Einwanderer, die nachweisen, dass sie sich vor dem 31. Dezember 2025 in Spanien aufgehalten und keine Straftaten begangen haben, auf Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis mit sofortiger Arbeitserlaubnis erhalten. Nach einem Jahr kann sie in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Spanien setzt Reform durch – trotz Widerstand

Die Regierung setzt die Maßnahme alleine per Dekret um, nachdem eine entsprechende Gesetzesinitiative im parlamentarischen Verfahren stecken geblieben war und voraussichtlich keine Mehrheit gefunden hätte. Das Dekret benötigt keine Zustimmung des Parlaments. Die konservative Volkspartei PP und die rechtspopulistische Vox warnen vor möglichen politischen Risiken und Belastungen für den Arbeitsmarkt sowie die sozialen Sicherungssysteme.

Befürworter heben dagegen wirtschaftliche Vorteile hervor. Spaniens Zentralbank erhofft sich von dem Schritt weiteres Wirtschaftswachstum, berichtet die Berliner Morgenpost: Das Land weise nicht trotz sondern wegen der Zuwanderung ein überdurchschnittliches Wachstum auf. Auch der sozialdemokratische Regierungschef Pedro Sánchez sagte demnach: "In den vergangenen sieben Jahren haben wir zwei Millionen Migranten aufgenommen – und gleichzeitig die Arbeitslosigkeit um 40 Prozent gesenkt."

Spanien weist im Vergleich zu anderen EU-Staaten eine eher hohe Arbeitslosigkeit auf. Die Quote sank Anfang des Jahres dem Bericht zufolge auf unter zehn Prozent und damit auf den niedrigsten Wert seit 18 Jahren. "Wir müssen anerkennen, dass wir Migration brauchen – und dafür müssen wir legale Wege schaffen", wird Sánchez in der Berliner Morgenpost zitiert.

Deutlicher Anstieg der Zuwanderung
Spanien hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung erlebt. Nach jüngsten Daten des nationalen Statistikamtes Ine lebten im Jahr 2025 rund 9,8 Millionen Menschen im Land, die im Ausland geboren wurden – knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die meisten Menschen ausländischer Herkunft kamen aus Marokko, Kolumbien, Venezuela, Rumänien und Ecuador. (lc)
ja gut - Kolumbien, Venezuela, Ecuador ... die hatten wohl alle irgendwelche spanischen Vorfahren und sprechen auch noch spanisch als Muttersprache.

Nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht würden wohl schon die deutschen Vorfahren ausreichen, um als Staatsangehörige anerkannt zu werden. So war es jedenfalls noch lange nach dem Krieg.
Aber der Strang hier dreht sich ja um Spanien, und nicht um das hiesige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) - § 7 in Verbindung mit dem Bundesvertriebenengesetz.
Insofern ist natürlich auch Deutschland ein "Aufnahme-" oder "Zuwanderungsland", das noch Anfang der 1990er Jahre aus vielfältigen Gründen jährlich alleine bis zu 400.000 Aussiedler aufgenommen hat.
Ich schreib das gleich, um der Diskussion zu entgehen, dass sich Spanien damit "überfremdet".
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