Vor 3 Stunden
Vermutungen über Wünsche in einem angegriffenen Land - wenn auch noch so wahrscheinlich - rechtfertigen keine kriegerischen Auseinandersetzungen. Völkerrechtlich ist das längst geklärt, und etwa hinsichtlich der russischen Invasion im Donbass "zum Schutz der dort unterdrückten und verfolgen Russen" auch bei uns unumstritten.
