Gestern, 19:36
Der Firmenname ist derselbe, aber keineswegs ist das die gleiche Firma wie damals. Haenel gehört heute Caracal. Genau genommen ist Haenel eine Tochterfirma von Merkel und Merkel gehört Caracal.
Im übrigen gehört auch HK ausländischen Investoren, und seit neuestem einer US Finanzgesellschaft - dass mal nur am Rande.
In diesem Kontext: der Rechtsstreit mit HK drehte sich ja um folgende wesentliche Punkte:
1. Haenel behauptet (bis heute), dass sein Produkt keinerlei Bezug zum CAR816 von Caracal hat. Die besagten HK Mitarbeiter welche zu Haenel / Caracal "überliefen" und HK-Patente angeblich für Caracal zur Verfügung stellten arbeiteten aber vor allem an dem CAR816. Ob es entgegen der Aussagen von Haenel doch einen Bezug zum CAR816 gibt kann ich nicht sagen, ich weiß es nicht. Haenel sagt nein, HK sagt ja.
Robert Hirt, welcher das HK416 maßgeblich mitentwickelt hat und damals das vor Gericht geltend gemachte Patent für HK hat sichern lassen, hat dann eben später maßgeblich auch das CAR816 entwickelt.
2. Das MK556 und das CR223 sind verschiedene Produkte. Die Klage von HK bezog sich im weiteren auf das CR223. Die haben tatsächlich geringfügige Unterschiede. Primär aber wurde geklagt, dass das CR223 eine Patentverletzung darstelle. Dass die beiden Waffen in Wahrheit Unterschiede aufweisen, darauf wurde im weiteren gar nicht mehr eingegangen. Damit stellt sich die Frage, inwieweit eine vermeintliche Patentverletzung beim CR223 irgendeine Aussagekraft für das MK556 hat. Man muss tatsächlich festhalten, dass Haenel dahingehend Recht hatte, dass eine Patentverletzung bei einer Waffe eigentlich rechtlich keinerlei Aussage über eine andere Waffe zulässt. Und trotzdem hat man so geurteilt.
3. Vermeintliche Patentrechtsverletzungen beim Magazin. Hier muss man jedoch festhalten, dass diese mit Haenel überhaupt nichts zu tun haben. Und im weiteren kann das MK556 eine Vielzahl unterschiedlicher Magazine von unterschiedlichen Herstellern verwenden. Man hätte es einfach mit einem anderen Magazin verwenden können.
Im übrigen auch noch interessant. Haenel bot seine Waffe dann nochmals günstiger an, aber dieses neue noch günstigere Preisangebot wurde mit der Begründung ignoriert, dass man den Preis nicht nachjustieren darf, weil dies deutschem Vergaberecht widerspricht.
Ein Schelm wer arges dabei denkt.
alphall31:
Praktisch und gesamt gesehen ist das irrelevant. Die tatsächliche Bedeutung von Maschinenkarabinern wird heillos überschätzt. Das ist halt immer ein emotional sehr aufgeladenes Thema.
Trotzdem hast du natürlich dennoch recht. das HK433 wäre besser gewesen.
Allgemein:
Und über welches Gewehr niemand mehr in diesem Kontext spricht:
https://www.all4shooters.com/de/shooting...urmgewehr/
Das wäre nochmals das bessere Gewehr gewesen. Auch besser als das HK433.
Aber das allerbeste wäre es gewesen, diesen Wahnsinn einfach sein zu lassen und neue verbesserte G36 zu ordern.
Im übrigen gehört auch HK ausländischen Investoren, und seit neuestem einer US Finanzgesellschaft - dass mal nur am Rande.
In diesem Kontext: der Rechtsstreit mit HK drehte sich ja um folgende wesentliche Punkte:
1. Haenel behauptet (bis heute), dass sein Produkt keinerlei Bezug zum CAR816 von Caracal hat. Die besagten HK Mitarbeiter welche zu Haenel / Caracal "überliefen" und HK-Patente angeblich für Caracal zur Verfügung stellten arbeiteten aber vor allem an dem CAR816. Ob es entgegen der Aussagen von Haenel doch einen Bezug zum CAR816 gibt kann ich nicht sagen, ich weiß es nicht. Haenel sagt nein, HK sagt ja.
Robert Hirt, welcher das HK416 maßgeblich mitentwickelt hat und damals das vor Gericht geltend gemachte Patent für HK hat sichern lassen, hat dann eben später maßgeblich auch das CAR816 entwickelt.
2. Das MK556 und das CR223 sind verschiedene Produkte. Die Klage von HK bezog sich im weiteren auf das CR223. Die haben tatsächlich geringfügige Unterschiede. Primär aber wurde geklagt, dass das CR223 eine Patentverletzung darstelle. Dass die beiden Waffen in Wahrheit Unterschiede aufweisen, darauf wurde im weiteren gar nicht mehr eingegangen. Damit stellt sich die Frage, inwieweit eine vermeintliche Patentverletzung beim CR223 irgendeine Aussagekraft für das MK556 hat. Man muss tatsächlich festhalten, dass Haenel dahingehend Recht hatte, dass eine Patentverletzung bei einer Waffe eigentlich rechtlich keinerlei Aussage über eine andere Waffe zulässt. Und trotzdem hat man so geurteilt.
3. Vermeintliche Patentrechtsverletzungen beim Magazin. Hier muss man jedoch festhalten, dass diese mit Haenel überhaupt nichts zu tun haben. Und im weiteren kann das MK556 eine Vielzahl unterschiedlicher Magazine von unterschiedlichen Herstellern verwenden. Man hätte es einfach mit einem anderen Magazin verwenden können.
Im übrigen auch noch interessant. Haenel bot seine Waffe dann nochmals günstiger an, aber dieses neue noch günstigere Preisangebot wurde mit der Begründung ignoriert, dass man den Preis nicht nachjustieren darf, weil dies deutschem Vergaberecht widerspricht.
Ein Schelm wer arges dabei denkt.
alphall31:
Zitat:Mit dem Hk 433 hätte man viel weniger ausbildungsaugwand gehabt ......Die Bauweise ist eine ganz andere , was auf jeden Fall relevant ist .
Praktisch und gesamt gesehen ist das irrelevant. Die tatsächliche Bedeutung von Maschinenkarabinern wird heillos überschätzt. Das ist halt immer ein emotional sehr aufgeladenes Thema.
Trotzdem hast du natürlich dennoch recht. das HK433 wäre besser gewesen.
Allgemein:
Und über welches Gewehr niemand mehr in diesem Kontext spricht:
https://www.all4shooters.com/de/shooting...urmgewehr/
Das wäre nochmals das bessere Gewehr gewesen. Auch besser als das HK433.
Aber das allerbeste wäre es gewesen, diesen Wahnsinn einfach sein zu lassen und neue verbesserte G36 zu ordern.
