Vor 1 Stunde
(Vor 2 Stunden)Quintus Fabius schrieb: War zu diesem Zeitpunkt den überhaupt angedacht die Nationalhyme zu spielen? Wurde das als: jetzt wird die Nationalhymne gespielt - angekündigt?! Oder wurde das einfach so abgespielt in einer Reihe mit anderen Liedern?Den ersten Berichten zufolge war das Abspielen der Hymne zumindest am Ende der Veranstaltung vorgesehen. Ob die erste Strophe nun stattdessen oder zu einem früheren Zeitpunkt gespielt wurde, war der Meldung nicht zu entnehmen.
Zitat:Darüber hinaus: wo exakt steht in Vorschriften, Gesetzen usw. dass Soldaten die erste Stophe nicht singen dürfen?Das ist eigentlich fast irrelevant. Es gibt ja gar keinen Vorwurf einer verbotenen Handlung. Es gibt auch keine veröffentlichten Berichte über Soldaten, die mitgesungen hätten. Es stehen lediglich folgende mutmaßlichen, allesamt nicht strafrechtlich relevanten Fehlverhalten im Raum:
- Der DJ könnte eigenmächtig gehandelt haben, was komplett irrelevant wäre.
- Es könnte der Kommandant nicht die ihm gebotenen Maßnahmen eingeleitet haben, also z.B. nicht schnell und konsequent genug eingeschritten sein ober die schnellstmögliche Meldung unterlassen haben.
- Es könnte ein BW-Angehöriger das Abspielen der 1.Strophe angeordnet oder zumindest angeregt haben, was seitens der BW zu ggf. disziplinarischen Maßnahmen führen könnte. Dafür braucht es auch kein explizites Verbot, sondern es gilt § 17 Soldatengesetz "Verhalten im und außer Dienst"
Zitat:(1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb des Dienstes zu achten.Inwieweit nun klar definiert ist, was als "dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werden" gewertet wird, entzieht sich meiner Kenntnis, ich bin mir aber recht sicher, das nicht dazu gehört, in einer offenbar zumindest halböffentlichen BW-Veranstaltung ein Lied anstelle der Nationalhymne spielen zu lassen, das aus hinlänglich bekannten Gründen, explizit nicht (mehr) als Nationalhymne verwendet wird.
(2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. ... Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.

