24.12.2025, 15:37
Die man trotzdem in jeder Waffenverbotszone und auch auf Christkindlmärkten führen darf, wenn man es zum Zweck des Konsums von Lebensmitteln dort tut bzw. dies behauptet.
Zitat:(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:
Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden
