Australien
#73
Die man trotzdem in jeder Waffenverbotszone und auch auf Christkindlmärkten führen darf, wenn man es zum Zweck des Konsums von Lebensmitteln dort tut bzw. dies behauptet.

Zitat:(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden
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