Vor 2 Stunden
(Vor 3 Stunden)Milspec_1967 schrieb: Die Aufarbeitung wäre ja genau und konsequent seine Aufgabe gewesen...Das schon, aber das ist ja quasi gerade erst passiert und er hat ja umgehend gehandelt (Meldung gemacht). Tage später zu sagen, die Aufarbeitung wäre nicht erfolgt, ist in einer trägen Bürokratie fern ab jeder Realität.
Zitat:Nach Abspielen des "verfsssungsfeindlichen" Teil der hymneEs ist kein verbotenes Liedgut, sondern entspricht lediglich -zurecht- nicht dem Selbstverständnis der Bundeswehr. Deshalb ist es durchaus ahndungswürdig, wenn das Abspielen auf die bewusste Handlung eines oder mehrerer BW-Angehörigen zurückzuführen sein sollte. Mehr aber auch nicht.
Zitat:hätte der " höchste anwesende Offizier" ...Es steht keine Straftat im Raum.
... Sofort die Polizei rufen MÜSSEN (ggf. Straftat VERDACHT gegen den DJ mindestens)
Zitat:... Die Veranstaltung sofort beenden MÜSSEN (Verfassung feindliche bzw BW Eid feindliche Handlungen auf einer BW Veranstaltung)Ich kenne die BW-eigenen Vorschriften da nicht, aber von außen betrachtet, gibt es da keinen Anlass zu.
Zitat:... Für alle Militär Angehörigen der Veranstaltung ggf. Bis zum Polizei Eintreffen Ausgangssperre erlassen müssen (zum Zwecke der Beweise Sicherung)Was soll da gesichert werden? Es bestünde höchstens die Möglichkeit der Vertuschung durch Absprache, was aber auch schon ziemlich hoch gegriffen wäre, zumal dafür dann alle Anwesenden hätten voneinander separiert und mit Kontaktsperren belegt werden müssen.
Zitat:... Asap den Kommandant informieren müssen... Sofern er nicht selbst der o. g. Kommandant war.Der Presselage nach, ist genau das auch passiert.
Zitat:All das ist offenbar nicht geschehen und der Vorfall unterm Tisch geschoben worden.Wenn das wäre, ja. Ist es aber mMn nicht, bzw. geben die uns vorliegenden Informationen das so nicht her.
Der Rücktritt ist somit berechtigt...
