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Europäische Union
(Gestern, 07:43)muck schrieb: ...
Woraus leitest Du ab, dass sich die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit mit dieser Rechtsprechung gegen europäisches Recht stellt?
die Sonderrolle der Kirchen im Diskriminierungsverbot ist schon seit Jahrzehnten ein Gegenstand heftiger juristischer Dispute - hier etwa eine Medienrückschau von 2016 !.
Und obwohl der EuGH (nicht etwa das Bundesverfassungsgericht) die unbeschränkte Regelungswut der Kirchen beschränkt hat - auf die von Dir geschilderte Rechtslage der "Kernbereichslehre" - kracht es zwischen den beiden höchsten Gerichten immer wieder.
Zuletzt ging es um den "Fall Egenberger". Die LegalTribuneOnline (lto) schrieb vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Zitat:Nach vielen Verfahren stehen nun die Rechtsprechung von EuGH und BAG gegen das BVerfG.
- es würde zu weit führen, das hier näher zu erläutern. Wer will, kann ja die Fachveröffentlichung nachlesen. Und sich dabei dann auch den "Chefarztfall" zu Gemüte führen.
Im Fall "Egenberger" ist nun eine Zwischenentscheidung (eine Zurückverweisung an das BAG, dessen neue Beurteilung höchstwahrscheinlich dann wieder vor dem Bundesverfassungsgericht hinterfragt werden dürfte) ergangen - die erwartungsgemäß von unterschiedlichen Seiten unterschiedlich interpretiert wird. Kirchennahe Medien meinen, Karlsruhe habe "den Freiraum der Kirchen im Arbeitsrecht gestärkt". Andere meinen, "der vermeintliche Triumph der Kirche im Fall Egenberger vor dem Bundesverfassungsgericht (sei) in Wahrheit ein Pyrrhussieg: denn der Preis dafür ist eine deutlich engere Kontrolle durch staatliche Gerichte."
Wer jetzt da die "Oberhand" behält, ist noch nicht ganz raus. Klar ist aber, dass der EuGH die Ansicht der kirchlichen Einrichtung eindeutig abgeschmettert hat. Und dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner "Zwischenentscheidung" mehr oder weniger hinhaltenden Widerstand übt.
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