Vor 6 Stunden
(Gestern, 21:03)Broensen schrieb: Solange die F125 über keinen vernünftigen Selbstschutz und auch kein eigenes Schleppsonar verfügt, könnte man die NH90-Wartungsthematik auch über die EGV lösen. Das Thema hatten wir ja auch schon mal diskutiert.
Die Frage ist doch eher, ob die 30 Tage eine "feste" Frist sind oder eine von den Flugstunden abhängige Frist. Das könnte ja auch deutlich länger als 30 Tage sein - und die F123 hat doch eh keine Seeausdauer von 30 Tagen.
Vielleicht baut man die F123 für einen NH90 + ein UAV um? Mit einem entsprechend potenten UAV könnte man einen Teil der Flugstunden des NH90 ersetzen z.B. im Rahmen der Seeraumüberwachung.
Ich denke nicht, dass ein NH90 Hangar mittschiffs eingebaut wird, dort laufen doch diverse Kastenträger außerdem kommt da von oben der RAM-Container, der die Höhe massiv begrenzt.
