05.12.2025, 21:57
(05.12.2025, 14:15)Nightwatch schrieb: Und wenn man etwa die sich intensivierenden Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit in Europa betrachtet ist die grundsätzliche Kritik der Trump Regierung sicher nicht aus der Luft gegriffen, wenn auch so ausformuliert (noch) deutlich überzogen.Also zumindest in Deutschland ist das rechtlich betrachtet einfach nicht der Fall. Bei uns wird halt nur die Würde des Menschen insofern höher gewertet im Vergleich zum Recht auf freie Meinungsäußerung, als dass Letztere dahingehend beschränkt ist, dass sie Erstere nicht verletzen darf. Das ist den USA tatsächlich anders, aber das ist nicht neu, sondern gilt min. seit Bestehen des Grundgesetzes unverändert.
Alles andere, was hier angeblich an Einschränkung der Redefreiheit bestehen soll, ist nichts weiter als gesellschaftlich-mediale Ablehnung von bestimmten Meinungen, was subjektiv als Einschränkung empfunden wird, weil die Äußerung dieser Positionen eben zu einer gesellschaftlichen Stigmatisierung führen kann.
Das hat aber nichts mit rechtlich eingeschränkter Meinungsfreiheit zu tun. Die besteht weiterhin nur dort, wo in die Würde anderer Menschen verletzend eingegriffen wird, sei es nun durch Beleidigung, Hetze oder Verleumdung.
(05.12.2025, 16:38)Nightwatch schrieb: In den USA gilt der großartige Erste Verfassungszusatz uneingeschränkt fort, auch unter Trump.Der 1. Verfassungszusatz bezieht sich aber auf die Gesetzgebung durch den Kongress. Trumps Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit hingegen erfolgen nicht durch Gesetze.
