29.11.2025, 15:52
(29.11.2025, 15:40)Schneemann schrieb: @lime
Das bezieht sich darauf, ob für die Besatzung des Schiffes (und für dieses) ein Gefährdungsmoment besteht oder entstehen könnte, wenn die Rettung unternommen wird - etwa Angriffe einer dritten Partei -, oder wenn die betreffenden Schiffbrüchigen trotz ihrer Seenot auf das betreffende Schiff feuern. Das sehe ich hier aber nicht.
Schneemann
Die Formulierung lässt auch anderweitigen Interpretationsspielraum. Zum Beispiel könnten Terroristen nach dem sie gerettet wurden die Mannschaft oder Passagiere angreifen. Die Gefahr muss nicht explizit nur im Zeitpunkt der Rettung drohen sondern sie könnte auch danach noch bestehen, wenn die Geretteten erst einmal an Bord sind.
