29.11.2025, 15:40
@lime
Schneemann
Zitat:Im Übrigen müssen nach internationalem Seerecht Schiffbrüchige auch nur gerettet werden, wenn von ihnen keine ernsthafte Gefahr für das rettende Schiff, seine Besatzung oder der Passagiere ausgeht. Schon allein diese Punkte sind nicht gegeben wenn es sich bei den Schiffbrüchigen um Terroristen handelt.Das bezieht sich darauf, ob für die Besatzung des Schiffes (und für dieses) ein Gefährdungsmoment besteht oder entstehen könnte, wenn die Rettung unternommen wird - etwa Angriffe einer dritten Partei -, oder wenn die betreffenden Schiffbrüchigen trotz ihrer Seenot auf das betreffende Schiff feuern. Das sehe ich hier aber nicht.
Schneemann
