Vor 7 Stunden
(Vor 7 Stunden)Broensen schrieb: Wenn man sich nicht ganz dämlich angestellt hat, hat man sich damit auch den Zugriff auf diese Komponenten gesichert, für den Fall, dass Damen ganz aus dem Projekt fliegt oder es insgesamt aufgekündigt wird.
Verhandlungstechnisch wäre es besser, wenn man die Unterauftragnehmer von Damen nicht bezahlt hätte. Solange der Vertrag besteht, hat Damen eine Lieferverpflichtung gegenüber dem Bund - sprich, wenn die (als Beispiel) das VLS Mk 41 "abbestellen", bleibt der Liefertermin im Vertrag immer noch bestehen. Sprich der Bund könnte dann ein VLS Mk 41 und zusätzlich Vertragsstrafen sowie Verzugsstrafen geltend machen.
Wenn der Bund das VLS Mk 41 aber schon direkt bezahlt hätte, ist Damen in der besseren Verhandlungsposition, da sie ja selber kein Geld zwischenfinanzieren müssen - und das ist meistens teurer, als die Vertragsstrafen und Verzugsstrafen vom Bund, die er raushauen kann.
Ergo ist es besser, wenn man den GU auf der vertraglichen Lieferverpflichtung "festnagelt", er die Bestellung zwischenfinanzieren muss und er obendrein, wenn er sich bockbeinig anstellt, noch Vertrags- und Verzugsstrafen blechen muss.
