31.10.2025, 21:06
@Broensen
Ich denke, dass du das missinterpretiert hast bzw. ich sehe hier das Risiko einer Fehlinterpretation. Nach mehrmaligem Lesen ist die genannte Sachlage nicht nach dem Schema Wir haben keine Ahnung, was wir getroffen haben! zu lesen, sondern zu verstehen gemäß Wir haben Drogenboote getroffen, aber konnten einzelne Typen an Bord nicht identifizieren! Das sind aber Feinheiten, die bei Übersetzungen öfters zu finden sind.
@Kongo Erich
Generell:
Ich habe heute im Zug herumgesucht. Und ehrlich gesagt kam ich - was die rechtliche Einschätzung angeht - zu keiner eindeutigen conclusio. Wenn wir die gezielte Tötung von Terroristen heranziehen, dann bewegen wir uns in bekannten Grauzonen, weswegen ich davon wegwollte. Aber selbst das Herumsuchen im Bereich "uneingeschränkter U-Boot-Krieg" und "Pariser Seerechtsdeklaration von 1856" und "Haager Friedenskonferenzen 1907" hinterließ extreme Unschärfen bzw. Auslegungsspielräume.
Wenn wir den Booten den Aspekt der "Piraterie" unterstellen, wobei wir dann Piraterie als den Versuch ansehen, sich auf Kosten Dritter zu bereichern, auch zu deren Schaden - was man wohl im weiteren Sinne einer Auslegung könnte (denn Kartelle bereichern sich auf Kosten der Zerstörung der US-Gesellschaft) -, dann dürfte man sie tatsächlich ohne Vorwarnung angreifen. Gleichwohl wäre man zu Minimierung der Begleitschäden verpflichtet und zur Rettung eventueller Überlebender. Insofern bin ich irgendwann im Bereich einer diffusen rechtlichen Grauzone hängengeblieben. Vielleicht fällt mir am Wochenende noch etwas präziseres ein.
Schneemann
Ich denke, dass du das missinterpretiert hast bzw. ich sehe hier das Risiko einer Fehlinterpretation. Nach mehrmaligem Lesen ist die genannte Sachlage nicht nach dem Schema Wir haben keine Ahnung, was wir getroffen haben! zu lesen, sondern zu verstehen gemäß Wir haben Drogenboote getroffen, aber konnten einzelne Typen an Bord nicht identifizieren! Das sind aber Feinheiten, die bei Übersetzungen öfters zu finden sind.
@Kongo Erich
Zitat:Ein Boot bzw. Schiff ist auf hoher See eigentlich unter dem Schutz des Flaggenstaates.Nicht nur eigentlich. Aber: Diese Boote führ(t)en keine Flaggen. Zumindest konnte ich nirgendwo eine solche auf den (unscharfen) Videos erkennen. Zudem sollten wir auch nicht annehmen, dass Drogenschmuggler ihre Boote registriert haben und brav eine Flagge führen.
Generell:
Ich habe heute im Zug herumgesucht. Und ehrlich gesagt kam ich - was die rechtliche Einschätzung angeht - zu keiner eindeutigen conclusio. Wenn wir die gezielte Tötung von Terroristen heranziehen, dann bewegen wir uns in bekannten Grauzonen, weswegen ich davon wegwollte. Aber selbst das Herumsuchen im Bereich "uneingeschränkter U-Boot-Krieg" und "Pariser Seerechtsdeklaration von 1856" und "Haager Friedenskonferenzen 1907" hinterließ extreme Unschärfen bzw. Auslegungsspielräume.
Wenn wir den Booten den Aspekt der "Piraterie" unterstellen, wobei wir dann Piraterie als den Versuch ansehen, sich auf Kosten Dritter zu bereichern, auch zu deren Schaden - was man wohl im weiteren Sinne einer Auslegung könnte (denn Kartelle bereichern sich auf Kosten der Zerstörung der US-Gesellschaft) -, dann dürfte man sie tatsächlich ohne Vorwarnung angreifen. Gleichwohl wäre man zu Minimierung der Begleitschäden verpflichtet und zur Rettung eventueller Überlebender. Insofern bin ich irgendwann im Bereich einer diffusen rechtlichen Grauzone hängengeblieben. Vielleicht fällt mir am Wochenende noch etwas präziseres ein.
Schneemann
