25.10.2025, 12:50
(25.10.2025, 10:18)Pmichael schrieb: Bin ich verrückt oder sagt deine verlinkte PDF nicht das aus was du eigentlich behauptest. Die Hürden sich auf diesen Paragrafen zu stützen sind massiv und auch individuell zu bewerten. Die Entwicklung der Stahlpreise wurde es z.B. nicht rechtfertigen.
Ich behaupte gar nichts, sondern meine Bewertung stützt sich auf die Berichterstattung des BMVg zur 25 Mio. EUR Vorlage für den Inflationsausgleich für den Bauvertrag F126. Dort wird explizit Covid-19 und die Ukraine-Krise als Begründung angeführt. Mithin genau das, was in den letzten Jahren gehäuft zu Vertragsanpassungen unter der Argumentation der höheren Gewalt geführt und diverse gerichtliche Instanzen beschäftigt hat.
Natürlich muss der Nachweis erbracht werden, dass wirklich ein Schaden eingetreten ist. Für Dienstleistungen war und ist dies deutlich schwieriger, als für Werk- oder Bauverträge.
Das Dokument nimmt grundsätzlich zu Honorardienstleistungen Stellung, trifft aber wie von mir zitiert eine klare Aussage hinsichtlich der Auswirkungen auf Bauverträge - und das ist F126 nun mal.
Aber für dich gerne noch mal ausführlicher:
https://www.bauprofessor.de/stoerung-der...ertraegen/
Ansonsten einfach mal Destatis befragen, Indexreihe müsste 61241 sein, Unterreihe für Erzeugnisse des verarbeitenden Gewerbes ohne Mineralölerzeugnisse selektieren und sich mal den Indexwert zum Vertragsschluss F126 in 2020 und heute vergleichen. Dabei von einer nicht wesentlichen Preissteigerung zu sprechen, wäre schon gewagt...
