06.10.2025, 18:27
(06.10.2025, 11:25)Pmichael schrieb: Der Datenschutz ist in den meisten Fällen doch nur vorgeschoben, da das Gesetz in allen Fällen genug Ausnahmeregelungen kennt, grundsätzlich muss mann es nur begründen können, wieso diese spezifische Information gespeichert werden muss.
Ich habe beruflich mit Datenschutz zu tun.
Entscheidend ist, dass für eine Daten Verarbeitung eine Rechts Grundlage besteht.... Wenn diese also nicht vorhanden ist SOLLTE ein Parlament diese schnellstmöglich beschließen.
Datenschutz prüft nur, ob rechts Grundlagen für eine vorhandene Verarbeitung fehlen oder gegen Rechtsgrundlagen verstoßen wurde oder Technisch Organisatorische Mängel in der Umsetzung eines Verfahrens zur Erreichung des Datenschutzes vorliegen.
Wenn also Rechtsgrundlagen Datenschutz für Verfahren von nationaler Sicherheit erfordern, gehören diese Grundlagen Parlamentarisch abgeschafft... Oder umgekehrt, dann müssen für rechtmäßige Verarbeitung Rechts Grundlagen vom Parlament geschaffen werden. (s.o.)