Gestern, 20:01
Ab 2026 werden alle als SaZ eingestellt, mindestdienstzeit 6 Monate . Das hat hauptsächlich mit Gehalt zu tun das man dann auszahlen kann. Nebenbei ist man natürlich auch als ausscheidender SaZ in der Reserve grundbeordert verpflichtend . Die sich von Anfang an als SaZ (über freiwilligenannahme) verpflichtet haben gehen nach der Grundausbildung in ihre Einheiten. Was mit dem Rest passiert weis die Bw glaub ich selber nicht. Man hat ja lange genug versucht das Ganze abzuwenden weil es keinerlei Nutzen bringt. Stattdessen muss man krampfhaft jetzt Personal und Material jetzt zusammen bekommen um ab nächsten Jahr die ganzen ausbildungsabschnizte abzuhalten.
Ich seh schon die Schlagzeile in der Zeitung : Luftwaffe musste Flugbetrieb für diesen Monat einstellen da flugplatzfeuerwehr in der Grundausbildung im Katastrophenschutz ausbilden muss.
Auch wenn es jetzt noch nicht relevant ist sondern erst wenn das ganze verpflichtend werden sollte ist natürlich der Wegfall des arbeitsplatzschutzes . Wie man das mit den Krankenkassen geregelt hat ist auch noch nicht ersichtlich , diese ruhte ja für Wehrpflichtige und nach Wehrdienst waren die Kassen verpflichtet diese wieder aufzunehmen. Das gibt es ja als SaZ auch nicht. Als Fwdl war es auch möglich sich immer wieder zu bewerben bis zum 65 Lebensjahr und für 23 Monate Dienst abzuleisten. Als SaZ war das ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Ich seh schon die Schlagzeile in der Zeitung : Luftwaffe musste Flugbetrieb für diesen Monat einstellen da flugplatzfeuerwehr in der Grundausbildung im Katastrophenschutz ausbilden muss.
Auch wenn es jetzt noch nicht relevant ist sondern erst wenn das ganze verpflichtend werden sollte ist natürlich der Wegfall des arbeitsplatzschutzes . Wie man das mit den Krankenkassen geregelt hat ist auch noch nicht ersichtlich , diese ruhte ja für Wehrpflichtige und nach Wehrdienst waren die Kassen verpflichtet diese wieder aufzunehmen. Das gibt es ja als SaZ auch nicht. Als Fwdl war es auch möglich sich immer wieder zu bewerben bis zum 65 Lebensjahr und für 23 Monate Dienst abzuleisten. Als SaZ war das ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich