13.08.2025, 13:50
(12.08.2025, 22:22)alphall31 schrieb: Also wegen einer Sicherheitsüberprüfung alleine scheidet man garantiert nicht aus bei der Bw. Wenn man bei Neueinstellungen nicht innerhalb der Probezeit die SÜ abschließt hat die Bw das Nachsehen , weil sie denjenigen dann trotzdem behalten muss auch wenn er im zivilen scheisse gebaut hat.Eine nicht bestandene SÜ führt je nach "Inhalt" zu einer Einstufung durch den Geheimschutzbeauftragten als Sicherheitsrisiko, mit hieraus möglicher folgender Entlassung aufgrund Gefährdung der militärischen Ordnung durch Verbleiben in der Bundeswehr. Und zwar egal zu welchem Zeitpunkt (in den ersten 4 Jahren).