05.08.2025, 20:59
(05.08.2025, 18:02)Milspec_1967 schrieb: Überlege logischMach' ich meistens.
Zitat:Was unterscheidet die Staats Beteiligung an der Werft x (Meyer, bereits geschehen, gehört jetzt 80% Bund und Land NDS )Die Tatsache, dass es sich um einen Rüstungsbetrieb handelt, der noch dazu alleiniger nationaler Anbieter in bestimmten Schlüsseltechnologien ist, insbesondere dem U-Boot-Bau.
von einer weiteren Beteiligung an einer Werft Y (TKMS)?
Zitat:Das hat mit Verteidigungshaushalt gar nichts zu tun, sondern läuft über dej Finanzminister, Wirtschaft Minister, Länder.Mein Punkt dabei ist, dass TKMS als Rüstungsbetrieb vergleichbar ist mit bspw. einem Marinearsenal. Das wird auch aus dem Ep14 finanziert, obwohl es der Verteidigung nur indirekt dient. Es ist militärische Infrastruktur. Eine BW-eigene Drohnen- oder Munitionsproduktion wäre das ebenfalls.
EP14 betrifft den Kauf von Waffen und Militär Infrastruktur... Nicht den Erwerb von Firmen Anteilen.
Natürlich könnte man dagegen argumentieren, dass TKMS nicht nur für die Deutsche Marine tätig ist, aber es sollen ja auch nicht 100% der Anteile gehalten werden. Und theoretisch dienen alle Exporte innerhalb der NATO auch unserer Verteidigung.
Aber eigentlich geht es ja auch nicht im Kern um den Ep.14, sondern um die betreffende Regelung zur Schuldenbremse. Von der ausgenommen werden: "... die Verteidigungsausgaben..." Die Frage ist also lediglich: Ist ein 25+x%-Anteil an TKMS eine Verteidigungsausgabe? Und das ist eine rein juristisch zu beantwortende Frage, denn es geht lediglich um die GG-Konformität.
Die Antwort darauf dürfte sich aus der erkennbaren Intention der Anteilsübernahme ergeben. Sollte diese rein aus Gründen der Arbeitsplatzsicherung oder der zu erwartenden Gewinnausschüttungen erfolgen, dann sicher nicht. Dient sie aber dem Erhalt von und dem Zugriff auf Rüstungsbaukapazitäten, insbesondere in erklärten Schlüsseltechnologien, dann kann man das mMn sehr wohl als Verteidigungsausgabe deklarieren. Nur müssen dann auch die Bedingungen entsprechend vertraglich fixiert werden, so dass der Anteilskauf auch tatsächlich diesen Zielen dient.
Und wenn man zum Schluss kommen sollte, dass eine solche Regelung juristisch vertretbar ist, dann wäre es durchaus eine Überlegung, ob man nicht die Chance nutzt, das auch auf andere Rüstungsbetriebe (KNDS, H&K, Helsing) ausweitet und jetzt nach französisch-italienischem Vorbild im großen Stil staatlich in die Rüstung einsteigt. Die entsprechend erforderlichen Verträge dafür könnten dem angestrebten Aufbau von Rüstungskapazitäten sehr dienlich sein.
Zitat:Kurz gesagt : Die großen Werften TKMS, GNY etc gehören fusioniert und D sollte minimum 26% daran halten.Ist unabhängig von meiner Überlegung sinnvoll, ja.
Zitat:Zudem kann man das als "Infrastruktur verbessern" begreifen und da gibt's 500mrd€ für... Abgegeben dann an NDS.Diese Argumentation erachte ich als noch weiter hergeholt als meine eigene.