Vor 3 Stunden
(Vor 4 Stunden)alphall31 schrieb: Man hatte doch aber Bedingungen zu erfüllen um es jetzt schon nutzen zu könnenDas bezieht sich doch auf den alten Plan eines erweiterten Sondervermögens und nicht auf die inzwischen durchgeführte Grundgesetzänderung.
Zitat:„Das erweiterte Sondervermögen kann ab dem Haushaltsjahr 2025 nur unter der Bedingung genutzt werden, dass im jeweiligen Haushaltsjahr ohne Mittel des Sondervermögens Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien von mindestens zwei Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsplan veranschlagt werden“(Bundestag.de)