Gestern, 21:51
Das nachfolgende Beispiel zeigt den diametral völlig entgegengesetzten Ansatz von EU und USA:
in der EU steht der Schutz der individuellen Rechte inclusive des Rechts auf die eigenen Daten im Vordergrund,
die Wirtschaftsinteressen werden dadurch begrenzt (reguliert).
In den USA wird dagegen die freie Marktentfaltung (Deregulierung) vorrangig gesehen - soziale Grundrechte treten dagegen zurück.
Das kann - und wird - immer wieder zu Konflikten führen, die ein DT mit der Peitsche lösen würde.
Zitat: EU-Gesetz für künstliche Intelligenzund
Strengere Regeln für ChatGPT und Co. in Kraft
Stand: 02.08.2025 08:22 Uhr
Für ChatGPT, Gemini und andere große Systeme künstlicher Intelligenz gelten in Europa ab heute strengere Regeln. Worum geht es - und welche praktischen Auswirkungen hat das?
Viele Autoren, Künstler, Video- oder Musikproduzenten beklagen, dass Systeme künstlicher Intelligenz zuerst mit ihren Werken "gefüttert" wurden und diese künstliche Intelligenz (KI) ihnen dann Konkurrenz macht, etwa mit schnell generierten Artikeln, Illustrationen, Musik oder Videos.Neue europäische KI-Vorschriften sollen dieses Problem ab heute angehen: Laut der Erweiterung des EU-Regelwerks müssen Anbieter großer leistungsfähiger KI-Modelle künftig offenlegen, welche Websites sie nutzen, um auf urheberrechtlich geschützte Werke zuzugreifen."Das würde dann einen Unterschied machen, wenn Anbieter wirklich zugeben, dass sie beispielsweise in großem Stil Schattendatenbanken genutzt haben - also solche Datenbanken, die Illegal urheberrechtlich geschützte Werke hosten", sagt Philipp Hacker, Rechtswissenschaftler an der Europa-Universität Viadrina. Dass sie dies freiwillig täten, sei aber nicht sehr wahrscheinlich.
...
Zitat: Neue Regel tritt in Kraftkurz und knapp:
EU-KI-Verordnung verlangt Daten-Offenheit
02.08.2025 | 07:16
Die EU möchte Betreiber von KI-Modellen zu mehr Offenheit zwingen. Ab jetzt müssen die Firmen dahinter offenlegen, welche Trainingsdaten für die Systeme verwendet werden.
...
Thomas Fuchs ist ein vorsichtiger Mensch. Wenn Hamburgs Datenschutzbeauftragter über DeepSeek redet, sieht man ihm die Sorgen im Gesicht an. Bei dem Gedanken an die KI-Anwendung, die im Januar für Schlagzeilen sorgte, kommen ihm viele Datenschutzbedenken.
...
Tatsächlich hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Apple und Google angewiesen, die App DeepSeek aus den App-Stores zu verbannen. Das Tool verstoße gegen den Digital Services Act. Der, so die Argumentation, verbiete die Verarbeitung von personenbezogenen Daten europäischer Nutzer auf chinesischen Servern.
Die beiden US-Tech-Konzerne aber kontern, nicht die App sei das Problem, sondern der Datentransfer. Für den aber sei ausschließlich der Anbieter zuständig und nicht der App-Store.
Wem gehört das Wissen der Maschinen?
Eine Kraftprobe, von der es in Zukunft in der EU wohl noch mehr geben wird. Die jetzt in Kraft getretene weitere Stufe der EU-KI-Verordnung gibt Usern, Firmen und Behörden in Europa zum ersten Mal ein generelles Auskunftsrecht gegenüber Betreibern von KI-Modellen. Die müssen nachweisen können, woher die Trainingsdaten der Modelle stammen, sprich: mit welchen auch persönlichen Daten die KI trainiert wurde.
...
Zitat:US-Präsident Trump möchte Vorreiter bei der Künstlichen Intelligenz werden. Er setzt in seinem Aktionsplan für technischen Fortschritt auf eine totale Deregulierung....
in der EU steht der Schutz der individuellen Rechte inclusive des Rechts auf die eigenen Daten im Vordergrund,
die Wirtschaftsinteressen werden dadurch begrenzt (reguliert).
In den USA wird dagegen die freie Marktentfaltung (Deregulierung) vorrangig gesehen - soziale Grundrechte treten dagegen zurück.
Das kann - und wird - immer wieder zu Konflikten führen, die ein DT mit der Peitsche lösen würde.