Vor 5 Stunden
(Gestern, 13:39)alphall31 schrieb: Der offene EP14 greift doch erst ab 2028 als sondervermögennachfolger ?Ich sehe dafür keinen Anlass. Das GG ist bereits geändert und da steht nichts davon, dass das nicht ab sofort auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann:
Grundgesetz schrieb:Art. 115 (2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. [...] Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.