01.08.2025, 20:29
Niemand hindert Dich, auszuwandern ... ich finde an der Entscheidung jedenfalls nichts zu mäkeln
Zitat:Sicherer Herkunftsstaat muss für alle sicher sein
Stand: 01.08.2025 16:17 Uhr
Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten haben in der EU nur wenig Aussicht auf Asyl. Aber unter welchen Voraussetzungen dürfen Länder als sicher eingestuft werden? Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
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Italien hatte unter anderem Bangladesch und Ägypten als sichere Herkunftsländer eingestuft und deshalb die Schnellverfahren vor allem bei Männern aus Bangladesch und Ägypten durchgeführt. Zwei Betroffene, deren Asylanträge abgelehnt wurden, hatten dagegen vor einem italienischen Gericht geklagt - mit Erfolg.Das Gericht entschied, dass Bangladesch und Ägypten keine sicheren Herkunftsländer sind. Das Gericht in Rom hatte allerdings noch Klärungsbedarf und rief deshalb den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) an. Der hat den Fall Ende Februar verhandelt. Eine zentrale Frage dabei: Können auch Länder als sicher eingestuft werden, in denen bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Homosexuelle, besonders gefährdet sind?
Wie der EuGH entschied
Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, hat dazu eine klare Meinung: "Wenn in einem Land eine Personengruppe wie zum Beispiel queere Menschen, Oppositionelle oder Frauen gezielt verfolgt werden, dann ist das gerade ein Hinweis darauf, dass dieses Land nicht sicher ist."So sieht das auch der Europäische Gerichtshof. Er hat jetzt entschieden, dass ein Staat nach derzeitiger europäischer Rechtslage nur dann als sicher eingestuft werden darf, wenn dort alle Menschen ausreichend geschützt sind. Wenn einzelne Personengruppen gefährdet sind, kann der Staat also nicht als sicher eingestuft werden.Der EuGH entschied auch, dass die EU-Mitgliedsstaaten zwar selbst entscheiden dürfen, welche Länder sie als sicher einstufen. Sie müssen aber die Informationsquellen offenlegen, mit denen sie zu dieser Einstufung kommen. Nur so könnten sich betroffene Asylbewerber gegen die Einstufung wehren. Und nur so können die nationalen Gerichte diese Einstufung nachträglich überprüfen, etwa wenn sie darüber entscheiden, ob ein Asylantrag zu Recht abgelehnt wurde.Wichtig ist: Der EuGH hat heute nicht entschieden, ob es rechtlich zulässig ist, die Asylbewerber in Albanien unterzubringen. Es ist also weiterhin nicht geklärt, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, Asylbewerber, die in EU um Asyl bitten, in Asyllager im Nicht-EU-Ausland wie zum Beispiel in Albanien unterzubringen.
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