Aufbau einer europäischen Souveränität
#23
Ich weiß nicht, was jeder einzelne von Euch unter "Europäischer Souveränität" versteht.

Nach meinem Verständnis heißt Souveränität zunächst Unabhängigkeit und eigene Staatsgewalt - was dann aber auf europäischer Ebene aufgebaut werden müsste, um eine einheitliche Rechtsetzung und Rechtsanwendung zu gewährleisten.

Zur Staatsgewalt gehört neben der Exekutive vor allem auch eine unabhängige Gerichtsbarkeit.
Dass wir eine solche in Europa haben, zeigt gerade wieder ein neues Urteil:
Zitat:Migrationspolitik
Europäischer Gerichtshof erhöht Hürden für Bestimmung sicherer Herkunftsländer

Das »Albanien-Modell« der italienischen Regierung zur Bearbeitung von Asylverfahren im Ausland ist umstritten. Nun hat der EuGH über die Erstellung von Listen sicherer Herkunftsländer geurteilt – mit europaweiten Auswirkungen.
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Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts ist auch für Deutschland wegweisend, bestätigte Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira der Nachrichtenagentur dpa. Denn auch Deutschland hat eine Liste sicherer Länder festgelegt. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal.

Ob und wie es nach der Entscheidung mit dem »Albanien-Modell« weitergehen kann, ist laut der Rechtsexpertin unklar. »Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim ›Italien-Albanien-Modell‹ im Raum stehen«, erklärte die Professorin der Humboldt-Universität Berlin. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wäre problematisch, denn nach internationalem Recht dürfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden – und eine Asylantragstellung sei kein Haftgrund.

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RE: Aufbau einer europäischen Souveränität - von Kongo Erich - Gestern, 13:17

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