Vor 9 Stunden
(Vor 9 Stunden)Broensen schrieb: Ich würde im Zusammenhang unserer diversen aktuellen Diskussionen dazu tendieren, eine ASW-Fregatte, die im AAW über ESSM hinaus befähigt ist, als U-Jagd-Zerstörer zu bezeichnen. Bei unter 10kt. ggf. versehen mit dem Zusatz "leicht". Die Befähigung einer ASW-Einheit zu mehr als Eigenschutz gegen Luftziele lässt sie mMn der monofunktionalen Rolle einer Fregatte entwachsen. Gleiches gilt umgekehrt für ein AAW-Schiff, das über mehrere Sonarsysteme und mehr ASW-Effektoren als einen einzelnen Bordhubschrauber verfügt.Ist eben das Problem, "Zerstörer" und "Fregatte" sind mWn nicht allgemein sondern nur individuell definiert. Da stimme ich dir mit der Bezeichnung allerdings zu, das dürfte hier auch zu weniger Verwechslungspotenzial führen.
Natürlich kann man auch andere Begriffs-Abgrenzungen wählen, aber für diese Diskussion halte ich das für ein sehr gutes Unterscheidungsmittel. Auch wenn das letztlich dazu führt, dass zumindest wir beide der Fregatte an sich weitestgehend die Existenzberechtigung absprechen.
Auch wenn "Mehrzweckfregatte" und "Mehrzweckzerstörer" vermutlich fachgerechtere Bezeichnungen wären, da ja hier mehr oder weniger der AAW/ASW Fokus fehlt.