08.07.2025, 12:24
(07.07.2025, 23:34)Quintus Fabius schrieb: Die Unterstützung einer Miliz in einem Staat durch einen anderen Staat ist durchaus legal wenn der erstgenannte Staat dies gestattet.Wie legt man das fest? Es gibt im Libanon mehr als genug Gruppen die von der Hisbollah und dem Iran nichts wissen wollen. Wenn ich mich recht entsinne gab es im Libanon auch schon militärische Auseinandersetzungen zwischen diesen Gruppen und der Hisbollah. Das sieht mir nicht nach einer legalen Einladung aus. Allerdings wäre diese legal gewesen so hätte das weitreichende Konsequenzen für den Libanon, siehe unten.
(08.07.2025, 10:23)Kongo Erich schrieb: @Kos:
Weder die Unterstützung einer Partei (z.B. der AfD durch den US-Vizepräsidenten) noch einer Miliz (auch mit Waffenlieferungen) ist völkerrechtlich zu beanstanden. Im Weiteren verweise ich auf die Antwort von Quintus Fabius.
Das was du schreibst und was Quintus geschrieben hat unterscheiden sich völlig. Die Lieferung von Waffen ohne Einwilligung ist definitiv völkerrechtswidrig.
Ob die verbale, monetäre oder militärische Unterstützung von Gruppen durch das Ausland legal ist legt das jeweilige Land fest. Sollte also der Libanon doch legal die Unterstützung der Hisbollah zugelassen haben so hat sich der Libanon durch die geduldeten oder gar gewünschten Angriffe der Hisbollah eines Angriffs auf Israel schuldig gemacht oder kurz der Libanon hat Israel damit den Krieg erklärt. Angriffe Israels auf den Libanon wären daher völlig legal.
Es gibt keine legale Möglichkeit ein anderes Land anzugreifen. Jeder Angriff ist illegal und wird nicht legaler wenn man sich hinter Proxies versteckt. Die Aktionen des Irans gegen Israel sind daher ein eindeutiger Verstoss gegen das Völkerrecht.