03.07.2025, 18:08
(03.07.2025, 17:45)alphall31 schrieb: Wo ist der Unterschied zwischen die Rechte an einem alten Entwicklungsstand und dem geistigem Eigentum welches angeblich bei KMW liegt?Ich verstehe das so, dass die Verträge zur Entwicklung des Leo2 wohl vorgesehen haben, dass auch Rheinmetall die Wanne bauen und vmtl. auch weiterentwickeln darf, das geistige Eigentum ursprünglich also geteilt wurde, was aber eben mit dem Leopard 2A4 geendet hat. Alle Weiterentwicklungen danach wurden von KMW allein verantwortet, so dass sie daran auch die alleinigen Rechte besitzen. Aber ich kenne auch nur die knappe Aussage dazu aus einem Papperger-Interview.