14.06.2025, 18:15
(14.06.2025, 17:25)muck schrieb: @Schneemann
Die fachliche Einschätzung, dass der israelische Angriff völkerrechtswidrig war, beruht auf dem Umstand der nicht ergangenen Kriegserklärung. Eine formelle Kriegserklärung ist zwar unerheblich für die Frage, ob ein militärischer Gewaltakt völkerrechtskonform war. Doch wird durch ihr Fehlen das konkludente Verhalten beider Seiten zum Maßstab der rechtlichen Bewertung (vgl. Ipsen, Völkerrecht, C.H. Beck, München 2024).
Soll heißen: Gebraucht eine Seite gegen die andere militärische Gewalt, ohne formell den Krieg zu erklären, entsteht dadurch kein dauerhafter Kriegszustand, der bis zu einem formellen Friedensvertrag anhalten würde. Der Kriegszustand endet, wenn die militärische Gewalt endet und beide Seiten einander zumindest durch konkludentes Verhalten signalisieren, dass sie zumindest einstweilen keine Gewalt mehr gegeneinander anwenden werden. Aus Sicht des Rechts wird dadurch alles auf Anfang gesetzt.
Und wann soll dieses konkludente Verhalten vorgelegen haben? Eine stillschweigende angenommene Willenserklärung den nicht erklärten Krieg zu beenden, da muss der fachlich einschätzende Völkerrechtler schon weitab der Nahost-Realität unterwegs sein?