Gestern, 11:52
(Gestern, 11:31)Quintus Fabius schrieb: DeltaR95 bezieht sich vermutlich darauf, dass man nicht einfach den Kran welchen die Ukrainer verwenden übernimmt, sondern (wieder einmal) eine eigene, andere Lösung haben will.
https://defence-network.com/deutsches-ir...-pruefung/
Genau das!
Zitat:Ein Element von IRIS-T SLM ist diesen Sicherheitsanforderungen bereits zum Opfer gefallen. „Der durch die Ukraine eingesetzte Kran fällt nicht unter die in Deutschland geltenden Zulassungsbestimmungen und ist nicht entsprechend zertifiziert.“ Was schade ist, da der durch die Ukraine eingesetzte Kran zum Nachladen der Munition mittlerweile im Systemaufbau deutlich kampferprobter sein dürfte als das deutsche zertifizierte Pendant.
Allein die Aussage des BMVg treibt mich wieder auf die Palme:
Zitat:Im Rahmen dieser Nachweisprüfung soll „zunächst die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen überprüft werden“.
Ein Blick in das Produktsicherheitsgesetz hilft hier weiter:
Zitat:§ 1
(2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
[...]
3. Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind
[...]
Man könnte den Umladekran einfach als "speziell militärisch" deklarieren und sich den Nonsens sparen ... gelebte Zeitenwende.