29.05.2025, 10:08
Das geht ein bißchen an meiner Frage vorbei. Denn es geht ja nicht um die Daten derjenigen welche jeweils in einem Jahrgang volljährig werden - wobei man dem auch nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprechen kann:
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__58c.html
sondern um die Frage wer früher einmal Soldat war, und in was er ausgebildet wurde usw.
Es geht also nicht darum, ob die Bundeswehr hier und heute Daten von ausscheidenden Soldaten als Reservisten speichen darf - oder ob sie solche Daten an sich speichern darf - sondern ob sie konkret die Daten früherer Soldaten noch hat.
Etwas dürfen und etwas real haben sind zwei verschiedene Dinge.
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__58c.html
sondern um die Frage wer früher einmal Soldat war, und in was er ausgebildet wurde usw.
Es geht also nicht darum, ob die Bundeswehr hier und heute Daten von ausscheidenden Soldaten als Reservisten speichen darf - oder ob sie solche Daten an sich speichern darf - sondern ob sie konkret die Daten früherer Soldaten noch hat.
Etwas dürfen und etwas real haben sind zwei verschiedene Dinge.