29.05.2025, 09:32
(29.05.2025, 07:31)Quintus Fabius schrieb: Der Beitragsservice ist auch keine Behörde. Und die kriegen jedwede Daten welche sie wollen und dies selbst dann, wenn man eine Auskunfts- und Übermittlungssperre hat. Die früheren GEZ Kontrolleure erhielten diese Daten sogar obwohl sie offiziell Selbstständig waren, und lediglich als Subunternehmer für die GEZ arbeiteten.
Die "GEZ" kann den Bedarf und Zweck der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht nur sachlich begründen, sondern wird sich dabei auf das Bundesmeldegesetz und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag berufen. In dieser Kette gehen also alle nur ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. An dem Thema haben sich schon viele Bürger und Anwälte die Hörner abgenutzt.
Zitat:Und was ist mit meiner konkreten Frage an dich: hat die Bundeswehr selbst diese Daten? Ja oder Nein?
Nach § 58 des Soldatengesetzes sind Einwohnermeldeämter verpflichtet, der Bw regelmäßig die Daten von volljährigen Bundesbürgern zu übermitteln. Die Bw darf auch ohne ausdrückliche Zustimmung an diese Personen Informationsmaterial verschicken. Ein Jahr lang. Dann müssen diese Daten wieder vernichtet werden. Die Bundeswehr darf natürlich auch die Daten von Reservisten und aktivem Personal speichern und verarbeiten. Eine Adress-Recherche nach ehemaligen Angehörigen vorzunehmen hat jedoch keine rechtliche Grundlage. Hierzu müsste man also Branchentreffen, Social Media, Vereine, Gewinnspiele, etc. nutzen, wie alle anderen auch, nehme ich an.