28.05.2025, 23:29
(28.05.2025, 21:14)muck schrieb: Da der VdRBw für die Bundeswehr die freiwillige Reservistenarbeit organisiert und dafür BMVg-Mittel erhält, sehe ich nicht, warum man ihn unbedingt wie einen bloßen privatrechtlichen Verein behandeln sollte.Dann kann man ihn auch als KdÖR aufstellen statt als eV, dann kann man dem auch entsprehcende Aufgaben übertragen und Sonderrechte gewähren.
Dann wäre gerade das mit den staatlichen Zuwendungen und der Aufgabenzuständigkeit auch mal auf einer sicheren, verläßlichen Basis statt auf irgendwelchen Mauscheleien hinter verschlossener Tür mit FJS vor 65 Jahren sowie einem Beschluss lediglich des Verteidigungsausschusses (!) ein paar Jahre später.