26.05.2025, 15:37
@Wittgenstein
Bei allem Respekt, es bringt reichlich wenig, wenn du die Beiträge und die darin enthaltenen Vorschläge nicht komplett berücksichtigst, sondern dir einzelne Aspekte, die bereits hinlänglich erklärt wurden, herauspickst und diese dann auch noch verzerrt oder falsch darstellst.
Neue Trainingsflugzeuge werden unabhängig von unseren Betrachtungen hier beschafft, die T-38 wird durch die T-7 im Rahmen des ENJJPT bis 2036 vollständig ersetzt, zudem gibt es zusätzliche Kurse in Italien (auf M-346), mit Australien wurde bereits eine Vereinbarung getroffen, auch Griechenland steht im Raum. Die Kapazitäten reichen bereits heute nicht aus, und werden in Zukunft noch knapper werden wenn es da keine entsprechenden Gegenmaßnahmen gibt. Es besteht grundsätzlich ein großer Bedarf an entsprechenden Flugzeugen und Ausbildungsmöglichkeiten, und auch für eine solche hier angedachte Nutzung ist weder ein nationaler Alleingang, noch eine Friedensstationierung in Deutschland notwendig.
Und die Frage, ob und wie weit welche Drohnen, Marschflugkörper oder ähnliches in den NATO-Luftraum im Kriegsfall eindringen können ist unerheblich für den Gedanken, dass diese zum Schutz gegen C-UAV-Turboprops plötzlich von bemannten Kampfflugzeugen begleitet werden.
Bei allem Respekt, es bringt reichlich wenig, wenn du die Beiträge und die darin enthaltenen Vorschläge nicht komplett berücksichtigst, sondern dir einzelne Aspekte, die bereits hinlänglich erklärt wurden, herauspickst und diese dann auch noch verzerrt oder falsch darstellst.
Neue Trainingsflugzeuge werden unabhängig von unseren Betrachtungen hier beschafft, die T-38 wird durch die T-7 im Rahmen des ENJJPT bis 2036 vollständig ersetzt, zudem gibt es zusätzliche Kurse in Italien (auf M-346), mit Australien wurde bereits eine Vereinbarung getroffen, auch Griechenland steht im Raum. Die Kapazitäten reichen bereits heute nicht aus, und werden in Zukunft noch knapper werden wenn es da keine entsprechenden Gegenmaßnahmen gibt. Es besteht grundsätzlich ein großer Bedarf an entsprechenden Flugzeugen und Ausbildungsmöglichkeiten, und auch für eine solche hier angedachte Nutzung ist weder ein nationaler Alleingang, noch eine Friedensstationierung in Deutschland notwendig.
Und die Frage, ob und wie weit welche Drohnen, Marschflugkörper oder ähnliches in den NATO-Luftraum im Kriegsfall eindringen können ist unerheblich für den Gedanken, dass diese zum Schutz gegen C-UAV-Turboprops plötzlich von bemannten Kampfflugzeugen begleitet werden.