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EU Verteidigung
(10.05.2025, 12:05)Broensen schrieb: Das sind ja keine übertrieben bürokratischen Regelungen oder überarbeitungswürdigen Gesetze, sondern absolute Grundregeln politisch-gesellschaftlichen Handelns. Das würde ich nicht als "rechtliche Hürden" unterbewerten.


"Bruch mit dem staatlichen Gewaltmonopol und das Umgehen des ius ad bellum Rechts von Staaten (gemäß UN-Charta)"

Das mit dem staatlichen Gewaltmonopol ist aus meiner Sicht im Innern wichtig, also im Verhältnis zwischen Staat und Staatsbürger. Ob ein Feind von außen durch eine staatliche Institution oder einen staatlich beauftragten privatwirtschaftlichen Akteur abgewehrt wird .... also da sehe ich das Problem für mich als Bürger nicht. Völkerrechtlich ist es ja auch egal, ob ich mich mit Wehrpflichtigen oder Söldnern verteidige.


"- Ius in bello Zuständigkeit und Verantwortung, Gerichtsbarkeit, Genf ZP I+II"

Wenn die EU eine Söldnertruppe finanziert und beauftragt, dann ist doch Zuständigkeit und Verantwortung klar ... oder? Sorry ich hab keine Ahnung ... also klar müsste man das erst noch genauer definieren, es bräuchte wohl einen Kommissar bzw. eine beaufsichtigende Stelle. Angesichts dessen dass eine EU-Armee langfristig sowieso anzustreben ist, sehe ich hier durchaus überarbeitungswürdige (Nicht-)Regelungen.

"- Politische Legitimität (da ohne Zustimmung nat. Parlamente)"

Es kann ja das Europaparlament zustimmen. Wieso soll das nicht legitim sein? Dem Europaparlament traue ich ja allgemein wenig sinnvolles zu, aber in einem solchen Fall würde sich das Europaparlament aus meiner Sicht sehr viel leichter tun als ein nationales Parlament, Soldaten zu schicken.
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