10.05.2025, 12:05
(10.05.2025, 09:54)LieberTee schrieb: - Bruch mit dem staatlichen Gewaltmonopol und das Umgehen des ius ad bellum Rechts von Staaten (gemäß UN-Charta)
- Ius in bello Zuständigkeit und Verantwortung, Gerichtsbarkeit, Genf ZP I+II
- Politische Legitimität (da ohne Zustimmung nat. Parlamente)
Zitat:.... und finde es schon ziemlich traurig, wenn eine zuverlässige Verteidigung Europas an rechtlichen Hürden scheitert .... bzw. klar, Gesetze werden vom Gesetzgeber gemacht und geändert, ...Das sind ja keine übertrieben bürokratischen Regelungen oder überarbeitungswürdigen Gesetze, sondern absolute Grundregeln politisch-gesellschaftlichen Handelns. Das würde ich nicht als "rechtliche Hürden" unterbewerten.