08.04.2025, 18:14
(08.04.2025, 16:17)alphall31 schrieb: Anscheinend ist hier die Besonderheit an dieser Beschaffungsmaßnahme niemanden aufgefallen die bisher einmalig ist für das beschaffungsamt. Es geht darum von mehreren Herstellern eine begrenzte Menge an Material einzukaufen und zu probieren.
Klar gibt es das, z.B. bei Bekleidung oder Systemdemonstratoren. Das ist Usus im öffentlichen Vergaberecht und dafür kennt man sogar einen Fachbegriff - "Wettbewerblicher Dialog" subsummiert unter § 119 Abs. 6 GWB.
Die Besonderheit ist, dass man es bisher nicht "operativ" in die Truppe gebracht hat, sondern zum Truppenversuch, dessen Ergebnisse dann in die Zuschlagsentscheidung eingeflossen sind.